Grundvoraussetzungen
Führerschein
Da Jetboote weit mehr als 5 PS (3,68 kW) Motorleistung haben, ist in Deutschland der Sportbootführerschein-See oder -Binnen (oder gleichgestelltes Befähigungszeugnis) vorgeschrieben. Dieser kann ab dem vollendetem 16. Lebensjahr erworben werden.
Eine Liste der Ausbildungsstellen gibt es z.B. beim Deutschen Motor Yacht Verband (DMYV): www.dmyv.de
Kennzeichen
Das Jetboot muß ein amtliches Kennzeichen tragen. Dieses ist bei den zuständigen Wasser- und Schiffahrtsämtern gegen eine einmalige Gebühr (ca. 18 EUR) zu beantragen.
Adressen der Wasser- und Schiffahrtsämter: www.wsv.de
Voraussetzungen
Das Jetboot muß mit einer Reißleine ausgestattet sein oder so eingestellt sein, daß (sollten Fahrer und Jet sich trennen) es langsam im Kreis fährt.
Das Tragen einer Schwimmweste ist Pflicht für Fahrer und Beifahrer.
Versicherung
Es ist zwar keine Versicherung vorgeschrieben, aber eine spezielle Jetboothaftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen.
Zeiten
Es darf, sofern nicht anders geregelt, nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (siehe Kalender, Tagespresse...) gefahren werden, jedoch nicht vor 7:00 und nach 20:00 Uhr. Die Sicht muß mindestens 1000 m betragen.
Strecken
Auf deutschen Binnenschiffahrtsstraßen ist das freie Fahren und Trainieren nur auf den durch blaue Tafeln freigegebenen Strecken gestattet. Zusätzlich sind einige Landes- oder Privatgewässer freigegeben. Am besten vor Ort nachfragen.
Es ist möglich, auf Wasserskistrecken Jetski als Zugfahrzeuge zu nutzen. Wasserskistrecken-Bedingungen beachten.
An Nord- und Ostseeküste gilt die Seeschiffahrtsstraßenordnung. Fahrwasser, Tempolimit, Badezonen, Naturschutzgebiete, Sondervorschriften usw. beachten.
Verordnung (Wassermotorräder)
Die komplette Wassermotorräder-Verordnung des "Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" ist nachzulesen unter www.elwis.de (siehe Freizeitschifffahrt).
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.




